Ereignisse höherer Gewalt im eigenen oder in den mit der Erfüllung zusammenhängenden Betrieben, die den Fortgang der Fabrikation beeinträchtigen, befreien für die Dauer ihrer Auswirkung von der Lieferverpflichtung und der Einhaltung der Lieferfrist. In derartigen Fällen haben beide Vertragsparteien – unter Ausschluss sonstiger Ansprüche- das Recht, vom Vertrag zurückzutreten, wenn die Lieferverzögerung länger als sechs Monate andauert.
Die Waren werden von uns in handelsüblicher Verpackung geliefert. Lieferungen erfolgen ab Lieferwerk. Der Transport erfolgt auf Gefahr des Kunden. Teillieferungen sind zulässig.
Die im Inlandsversand verwendete Verpackung mit Ausnahme der Einwegpaletten - bleibt unser Eigentum und ist fracht und spesenfrei an uns zurückzusenden. Etwaige Verpackungsabnutzung wird gesondert in Rechnung gestellt. Für beschädigte und nicht zurückgesandte Teile müssen wir uns die Berechnung des Wiederbeschaffungspreises vorbehalten.
Wir behalten uns das Recht vor, unsere Firmenzeichen, Betriebskennnummern und sonstige Kennungen und/oder Zeichen noch Maßgabe entsprechender Übungen oder Vorschriften auf unseren Waren anzubringen.
Stand vom 01.01.2018
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